Möbelgleiter mit Kunststoffgleitfläche rund zum Nageln für Holzmöbel
Geeignet als Tischgleiter und Stuhlgleiter mit entsprechender Aufnahmefläche (Holz).
Hinterlässt in der Regel keine Spuren auf dem Fußboden, da in dem Kunststoff keine Farbe enthalten ist. Das Aussehen der Gleitfläche ist weißlich.
Für abriebempfindliche Fußböden empfehlen wir die Ausführung für Filzeinlage Art.Nr. FI-213 (rund) oder Fi-210 (eckig)
Für Fliesen, Holzfußboden, Laminat, Linoleum, Marmor, Parkettfußboden, Vinyl empfehlen wir auch die Teflon* Ausführung PT-213 click here
Sie brauchen weitere Infos? Dann können Sie auch unter dem Punkt - Anleitung und Hilfe (Info Box links) oder Mobil unter Info Produktberater Möbelgleiter & Teilefinder Schulmöbelersatzteile - nachschauen.
Falls Sie andere Kunststoffteile für Schulmöbel oder Objektmöbel brauchen, dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage.
Ausführung und technische Daten für runde Nagelgleiter
- Material: Kunststoff / Nagel aus Stahl
- Farbe: farblos / natur
- Größe: Durchmesser 18 bis 29/30 mm
- Der Nagel haben einen Durchmesser von 2 mm.
- Höhe Trägerplatte ca. 5,4 mm
- Gesamthöhe incl. Nägel ca. 21 mm
Die Nagelgleiter sind geeignet für diese Möbel und Anwendungen
Möbelgleiter
- Ideal für Teppichböden..
- Fliesen und Marmorböden.
- Möbelgleiter zum Nageln.
Allgemein:
- als Stuhlbeingleiter für runden Fuß
- als Tischlbeingleiter
- als Gerätefuß
- Kastenfuß
- Plattenfuß zum Schutz der Arbeitsfläche
Montagehinweis für runde Kunststoff Nagelgleiter an Holzmöbel
Zum Einschlagen in das Stahlrohr einen Kunststoff- oder Holzhammer verwenden.
Bei weichem Holz und kleinen Stuhlbeinabmessungen empfehlen wir ein ca. 1 bis 1,5 mm Loch vorzubohren
um ein Splittern des Stuhlbeins zu verhindern.
Alternative Möbelgleiter für Möbel aus Holz
Lieferumfang: 1 x Möbelgleiter
Haltbarkeit und Pflege: Die Haltbarkeit des Gleiters ist Abhängig von der Fußbodenbeschaffenheit. Raue Fußböden und starke Verschmutzung verkürzen die Haltbarkeit.
Farbabweichungen sind möglich
*Alle genannten Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.
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